Abfindung ins nächste Jahr verschieben: Wann sich das steuerlich lohnt
Der Zeitpunkt der Auszahlung einer Abfindung ist der größte Hebel bei der Steuergestaltung. Bei der Abfindungsberatung gilt noch mehr als bei anderen Steuergestaltungen: Timing ist alles.
In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, die Auszahlung in das nächste Kalenderjahr zu verschieben – beispielsweise dann, wenn im Folgejahr deutlich geringere Einkünfte zu erwarten sind.
Ob eine Verschiebung möglich ist, hängt von der Gestaltung der Abfindungsvereinbarung ab. Der Auszahlungszeitpunkt sollte bereits bei den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber verbindlich geregelt werden. Eine nachträgliche Änderung ist häufig nur eingeschränkt möglich und kann steuerlich problematisch sein. Deshalb empfiehlt es sich, die steuerlichen Auswirkungen bereits vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags oder einer Abfindungsvereinbarung prüfen zu lassen.
Auch im Zusammenhang mit der Fünftelregelung kann der Auszahlungszeitpunkt entscheidend sein. Je nach persönlicher Einkommenssituation kann eine Auszahlung im Folgejahr dazu beitragen, die Steuerprogression zu reduzieren und die steuerliche Begünstigung optimal zu nutzen.
Eine frühzeitige steuerliche Planung kann dazu beitragen, einen größeren Teil der Abfindung zu behalten. Wer den Auszahlungszeitpunkt strategisch wählt und seine persönliche Einkommenssituation berücksichtigt, schafft oft die Grundlage für eine spürbar geringere Steuerbelastung.
Sie möchten wissen, wie viel von Ihrer Abfindung tatsächlich bei Ihnen bleibt?
Lassen Sie Ihre persönliche Situation von einem spezialisierten Steuerberater prüfen. Oft bestehen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die erst im individuellen Gespräch sichtbar werden.