Checkliste vor der Unterschrift eines Aufhebungsvertrags
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und kann viele Vorteile bieten – allerdings auch erhebliche finanzielle Nachteile, wie zum Beispiel eine Sperrzeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit für die Prüfung und unterschreiben Sie nicht unter Zeitdruck. Ein einmal geschlossener Aufhebungsvertrag lässt sich nur in Ausnahmefällen rückgängig machen.
Vor der Unterschrift sollten Sie insbesondere folgende Punkte klären:
- Ist die angebotene Abfindung angemessen?
- Wann wird die Abfindung ausgezahlt?
- Wird die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist eingehalten?
- Welche Auswirkungen hat der Vertrag auf das Arbeitslosengeld?
- Kann die Fünftelregelung voraussichtlich angewendet werden?
- Enthält der Vertrag Regelungen zu Resturlaub, Überstunden, Bonuszahlungen, Dienstwagen oder einem qualifizierten Arbeitszeugnis?
Auch die steuerlichen Folgen sollten frühzeitig geprüft werden. Bereits der vereinbarte Auszahlungszeitpunkt kann sich erheblich auf die spätere Steuerbelastung auswirken. In vielen Fällen bestehen legale Gestaltungsmöglichkeiten, die vor der Unterzeichnung berücksichtigt werden sollten. Nachträgliche Änderungen sind häufig nur eingeschränkt möglich.
Ein Aufhebungsvertrag sollte daher niemals ausschließlich unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten betrachtet werden. Eine kombinierte arbeitsrechtliche und steuerliche Prüfung hilft dabei, finanzielle Nachteile zu vermeiden und die Weichen für eine möglichst günstige Gestaltung Ihrer Abfindung zu stellen.
Sie möchten wissen, wie viel von Ihrer Abfindung tatsächlich bei Ihnen bleibt?
Lassen Sie Ihre persönliche Situation von einem spezialisierten Steuerberater prüfen. Oft bestehen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die erst im individuellen Gespräch sichtbar werden.