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Checkliste

Checkliste: Wann gilt eine Abfindung steuerlich als solche – und wann greift die Fünftelregelung?

Nicht jede Zahlung, die im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erfolgt, wird steuerlich als begünstigte Abfindung anerkannt. Damit die Steuervergünstigung – insbesondere die Anwendung der Fünftelregelung – überhaupt in Betracht kommt, müssen verschiedene gesetzliche und von der Rechtsprechung entwickelte Voraussetzungen erfüllt sein.

Die folgende Checkliste gibt Ihnen einen ersten Überblick. Sie ersetzt zwar keine individuelle Prüfung, zeigt aber, welche Punkte Finanzamt und Rechtsprechung regelmäßig überprüfen.

1. Liegt überhaupt eine begünstigte Entschädigung vor?

  • Die Zahlung erfolgt wegen der Beendigung oder Änderung eines Arbeitsverhältnisses.
  • Die Abfindung dient als Ausgleich für künftig entgehende Einnahmen.
  • Es handelt sich nicht um eine Vergütung für bereits geleistete Arbeit.
  • Die Abfindung beruht beispielsweise auf:
    • einem Aufhebungsvertrag
    • einer arbeitgeberseitigen Kündigung
    • einem gerichtlichen Vergleich
    • einem Sozialplan
    • einer sonstigen Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses

2. Liegt eine „Zusammenballung der Einkünfte“ vor?

  • Die Abfindung wird grundsätzlich in einem Kalenderjahr ausgezahlt.
  • Durch die Auszahlung erzielen Sie im Abfindungsjahr insgesamt höhere Einkünfte, als Sie bei einem unveränderten Fortbestand Ihres Arbeitsverhältnisses erzielt hätten.

3. Ist die Abfindung tatsächlich ausgezahlt worden?

  • Die Abfindung ist Ihnen tatsächlich zugeflossen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs (§ 11 EStG).

Fazit

Sind alle Punkte dieser Checkliste erfüllt, bestehen gute Voraussetzungen dafür, dass Ihre Abfindung steuerlich als außerordentliche Einkunft anerkannt wird und Steuervergünstigungen wie die Fünftelregelung angewendet werden können. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall tatsächlich vorliegen und welche Steuerersparnis möglich ist, sollte jedoch immer anhand Ihrer persönlichen Situation geprüft werden.

Sie möchten wissen, wie viel von Ihrer Abfindung tatsächlich bei Ihnen bleibt?

Lassen Sie Ihre persönliche Situation von einem spezialisierten Steuerberater prüfen. Oft bestehen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die erst im individuellen Gespräch sichtbar werden.

Abfindung prüfen lassen
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Maßgeblich ist stets Ihr persönlicher Einzelfall.

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